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Allgemeine Geschäftsbedingungen




Allgemeine Geschäftsbedingungen
für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Auditierungs-, Zertifizierungs- und Beratungstätigkeiten.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fischer Management Beratungs GmbH mit ihren Auftraggebern geschlossenen Verträge, soweit nicht einzelvertraglich von ihnen abgewichen wird oder öffentlich-rechtliche Regelungen vorgehen.

2. Form
Die Fischer Management Beratungs GmbH bestätigt alle Verträge schriftlich.

3. Leistungen
Die von der Fischer Management Beratungs GmbH angenommen Aufträge werden gemäß den schriftlich vereinbarten Abmachungen durchgeführt. Keine Verantwortung übernommen wird für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Richtlinien und Programmen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Der Umfang der Arbeiten der Fischer Management Beratungs GmbH wird bei Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die änderungen oder Erweiterungen ihm nicht mehr zugemutet werden kann. Der Auftraggeber hat jedoch gem. § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen von Mitarbeitern der Fischer Management Beratungs GmbH oder der von ihr eingeschalteten Auditoren sind nur dann bindend, wenn sie von der Fischer Management Beratungs GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderung dieser Klausel.

4. Leistungen Auftraggeber

Der Auftraggeber verpflichtet sich der Fischer Management Beratungs GmbH die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Angaben vollumfänglich zugänglich zu machen. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Angaben und Daten voll verantwortlich.

Der Auftraggeber verpflichtet sich alle organisatorischen Gegebenheiten in den zu beratenden Bereichen zu schaffen.

5. Termine

Die Fischer Management Beratungs GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung einzelvertraglich vereinbarter Termine. Sollte sie wider Erwarten diese Termine und Fristen nicht einhalten können, wird sie den Auftraggeber davon verständigen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Termineinhaltung.

Solllte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht 48 Stunden vor Terminbeginn schriftlich stornieren, wird dem Auftraggeber eine Ausfallgebühr über 800,00 EUR in Rechnung gestellt.

Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen können Verzugsschäden oder sonstigen Schadenersatz wegen Fristüberschreitung nicht geltend machen.

6. Projektabschluss

Der Projektabschluss ist mit der Leistungserbringung der im Angebot aufgeführten Anzahl der Beratertage erfolgt. Die Vertragsvereinbarung kann von jedem der Vertragspartner zum Monatsende schriftlich mit monatlichen Kündigungsfrist gelöst werden.

7. Abnahme

Die Leistungen der Fischer Management GmbH gelten als abgenommen, wenn sie nicht spätestens 10 Tage nach ihrer übergabe/Leistungserbringung an den Auftragggeber von diesem schriftlich, unter Angabe des Grundes gerügt werden.

8. Gewährleistung, Mängelbeseitigung

Die Gewährleistung von Fischer Management Beratungs GmbH umfasst nur die ihr gem. Nr. 3 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung gegenüber Dritten wird weder eingeschränkt noch übernommen.

Die Fischer Management Beratungs GmbH erbringt ihre Leistungen durch eigene Fachleute oder sorgfältig ausgewählte und überwachte Nachfolgeunternehmer. In jedem Fall führt sie ihre Leistungen sorgfältig und gewissenhaft aus. Für Mängelbeseitigung gelten die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe, dass Wandelung oder Minderung erst nach dem Fehlschlagen des Versuchs der Fischer Management Beratungs GmbH zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verlangt werden kann.

9. Haftung

Die Fischer Management Beratungs GmbH haftet unbeschränkt in allen Fällen von vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

Im übrigen haftet die Fischer Management Beratungs GmbH für fahrlässig verursachte Schäden summenmäßig begrenzt bis höchsten 2,5 Mio. EURO (für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis ohne Sonderrisiko.

Für Sonderrisiken haftet die Fischer Management Beratungs GmbH begrenzt.

  • Im Falle von Gewässerschäden auf 1 Mio. EURO

Für Schäden durch Umwelteinwirkung beträgt die Haftungshöchstgrenze 250.000,00 EURO.

Aufwendungsansprüche gem. §§ 633 Satz 2 i. V. m. § 476 a) BGB bleiben unberührt.

Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter von Fischer Management Beratungs GmbH sowie der von ihr eingeschalteten Auditoren.

10. Ausschluß weitergehender Haftung/Ansprüche

Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbaren und mittelbaren Schaden – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere Ansprüche aus Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit sie über die in Nr. 5, 8 und 9, von Fischer Management Beratungs GmbH übernommene Haftung und Gewährleistung hinausgehen, es sei denn, es wird in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet.

Dies geschieht auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter der Fischer Management Beratungs GmbH sowie der von ihr eingeschalteten Auditoren.

11. Zahlungsbedingungen und Preise

Für die Berechnung der Leistungen gelten die jeweils schriftlich vereinbarten Preise, soweit nicht eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart worden ist. Büroaktivitäten der Fischer Management Beratungs GmbH, werden wie als Beratungstage beim Auftraggeber vor Ort, abgerechnet.

Die Fischer Management Beratungs GmbH ist nach ihrer Wahl zur Erhebung von Vorschüssen und Forderung von Abschlagszahlungen berechtigt.

Der Rechnungsbetrag wird mit Rechnungszugang fällig und ist ohne Abzüge und für den Empfänger kostenfrei unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten der Fischer Management Beratungs GmbH zu überweisen. Bankspesen für Zahlungen in fremder Währung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Bei späterer Zahlung, die ab 21 Tagen nach Eingang der Rechnung, für den offenen Rechnungsbetrag gilt, werden die jeweils gültigen Repo-sätze der Europäischen Zentralbank zzgl. mindestens 8 Prozentpunkte p. a. für den Zeitraum zwischen Fälligkeit der Zahlung und Zahlungseingang, zusätzlich als Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Die Zinsen fallen automatisch ab dem Tag an, der auf den Fälligkeitstermin folgt.

Die Umsatzsteuer/MwSt wird in der bis zur abschließenden Durchführung des Auftrages jeweils gültigen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu den Entgelten erhoben und bei Rechnungserstellung gesondert ausgewiesen.

12. Geheimhaltungspflicht

Von Schriftlichen Unterlagen, die Fischer Management Beratungs GmbH zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf Fischer Management Abschriften zu ihren Akten nehmen.

Sämtliche projektbezogenen Daten und Informationen sind vom Auftraggeber und der Fischer Management Beratungs GmbH vertraulich zu behandeln. Die hieraus resultierenden Daten dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden.

Fischer Management Beratungs GmbH, ihre Mitarbeiter und die von ihr eingeschalteten Auditoren dürfen Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, nicht unbefugt offenbaren und verwerten

Fischer Management Beratungs GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke. Dazu kann sie auch automatische Datenverarbeitungsanlagen einsetzen. Zur Erfüllung der Datensicherheitsanforderungen der Anlage zu § BDSG hat sie technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutz -bestimmungen strikt einzuhalten.

13. Urheberrecht

Fischer Management Beratungs GmbH behält sich die Urheberrechte an den von ihr erstellten Ergebnissen, Leistungen u. ä. vor.

14. Teilunwirksamkeit

Die teilweise Unwirksamkeit dieser AGB läßt dieselben in ihrem übrigen Bestand unberührt.

15. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist München, wenn der Auftraggeber

  • Kaufmann
  • Juristische Person des öffentlichen Rechts
  • öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder
  • keinen allgemeinen inländischen Wohnsitz hat.

Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist München, der Sitz des Auftragnehmer

16. Rechtswahl

Für den Abschluß und die Abwicklung des Vertragsverhältnisses gelten
  • die einzelvertraglichen Absprachen
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Bestimmungen über den Dienst- und den Werkvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  • geltendes EU Recht
  • die Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Handelsverkehr, soweit von der Kommission angenommen





 

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